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Untreue im Dienst Zeitschwindel „Betriebsratsstunden“ - OGH 29.1.2015, 9 ObA 141/14x

45. LfgJuni 2015

42.4.1.Nr.7

§ 116 ArbVG
§ 122 Abs. 1 Z 3 erster Fall, Abs. 2 ArbVG

1. Hat ein Betriebsratsmitglied in zahlreichen Fällen bewusst unrichtig Zeiten als Betriebsratsstunden verzeichnet, die keine waren - insbesondere waren jene im Anschluss an die Betriebsratssitzungen in einem naheliegenden Gasthaus stattgefundenen „Nachbesprechungen“ privater Natur, woran auch fallweises Reden über betriebliche Belange nichts ändert -, erfüllt dieser erhebliche Verstoß gegen die dienstlichen Interessen der Arbeitgeberin den Entlassungstatbestand der Untreue im Dienst.

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