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Erhebliche Ehrverletzung E-Mail-Vorwurf „Stasimethoden“ durch BR-Mitglieder? - OGH 28.4.2014, 8 ObA 76/13d

43. LfgOktober 2014

42.4.1.Nr.6

§ 122 Abs. 1 Z 5 ArbVG
§ 27 Z 6 AngG
§ 82 lit. g GewO 1859

1. Für den Entlassungszustimmungsgrund erheblicher Ehrverletzung nach § 122 Abs. 1 Z 5 ArbVG ist gegenüber den allgemeinen einschlägigen Entlassungsgründen des § 27 Z 6 AngG und des § 82 lit. g GewO infolge des zusätzlichen Halbsatz-Tatbestandserfordernisses entscheidend, inwieweit durch die Ehrverletzung die betriebsverfassungsrechtliche Zusammenarbeit zwischen Betriebsinhaber und Betriebsratsmitglied beeinträchtigt wird.

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