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Erhebliche Ehrverletzung Verhalten gegenüber BR-Sekretärin - OGH 27.2.2012, 9 ObA 121/11a

36. LfgJuni 2012

42.4.1.Nr.5

§ 121 Z 3 ArbVG
§ 122 Abs. 1 Z 5 ArbVG

1. Das Verhalten und die Äußerung des Betriebsratsvorsitzenden gegenüber der dem Betriebsrat zur Verfügung stehenden Sekretärin („Dich zwinge ich auch noch in die Knie„; sie solle sich „schleichen„/„putzen“) ist auch als Ehrverletzung im Gesamtzusammenhang zu beurteilen.

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