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Was gilt als Kündigungsentschädigung? - OGH 29.6.2005, 9 ObA 63/05p

17. LfgFebruar 2006

41.9.1.Nr.1

§ 34 Abs. 1 AngG
§ 40 AngG
§ 1162d ABGB

1. § 34 Abs. 1 AngG erfasst nur die dort genannten Ansprüche, also den Anspruch auf die sog. Kündigungsentschädigung.

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