41.9.2.Nr.1
§ 914 ABGB
§ 34 AngG
§ 1480 ABGB
1. Wird bei einem den Bestand des Dienstverhältnisses bis zu einem bestimmten Lebensalter voraussetzenden, solcherart bedingten Firmenpensionsvertrag der Arbeitnehmer nach langer Dienstzeit - hier 36 Jahre, wovon 22 Jahre auf die Wartezeit für den Ruhegenuss entfielen - ungerechtfertigt entlassen, liegt eine treuwidrige Bedingungsvereitelung durch den Arbeitgeber vor, bei welcher der ungerechtfertigt Entlassene so zu stellen ist, als ob die Bedingung des Andauern des Dienstverhältnisses eingetreten wäre.

