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Zeitwidrige Kündigung - Kündigungsentschädigung - OGH 27.11.2025, 8 ObA 31/25d

77. LfgFebruar 2026

41.8.4.Nr.18

§ 32 AngG
§ 1162c ABGB

1. Trifft beide Teile ein Verschulden am Rücktritt oder an der vorzeitigen Lösung, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe dafür Ersatz gebührt (§ 32 AngG; § 1162c ABGB).

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