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Prüfreihenfolge? Folgen der Vorfragenbeurteilungen? - OGH 13.10.2004, 9 ObA 104/04s

14. LfgFebruar 2005

41.8.1.Nr.5

§ 106 Abs. 2 ArbVG

1. Gemäß § 106 Abs. 2 ArbVG kann eine Entlassung bei Gericht (erfolgreich) angefochten werden, wenn ein Anfechtungsgrund iSd § 105 Abs. 3 ArbVG vorliegt und der betreffende Arbeitnehmer keinen Entlassungsgrund gesetzt hat.

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