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Befristete Arbeitsverhältnisse - OGH 21.4.2004, 9 ObA 31/04f

13. LfgOktober 2004

41.8.1.Nr.4

§ 105 Abs. 4 ArbVG
§ 106 Abs. 2 ArbVG
§ 107 ArbVG
§ 9 Abs. 2 ASGG
§ 50 Abs. 2 ASGG

1. Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen besteht der allgemeine Entlassungsschutz und damit die Anfechtbarkeit nach § 106 Abs. 2 ArbVG.

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