41.7.3.Nr.2
§ 1162a ABGB
§ 1336 ABGB
Arbeiter-KollV Arbeitskräfteüberlassung
§ 28 Abs. 1 AngG
1. Gemäß § 1162a ABGB hat der Dienstnehmer, wenn er wegen eines Verschuldens vorzeitig entlassen wird, Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags zu leisten.

