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Mäßigungskriterien, Mäßigung auf Null? - OGH 26.6.2002, 9 ObA 140/02g

7. LfgNovember 2002

41.7.3.Nr.1

§ 1336 Abs. 2 ABGB

1. Gemäß § 1336 Abs. 2 ABGB ist eine vereinbarte Konventionalstrafe vom Richter zu mäßigen, wenn sie vom Schuldner als „übermäßig erwiesen“ wird.

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