41.7.2.Nr.2
§ 1162a 2. Satz ABGB
§ 1295 Abs. 1 ABGB
§ 28 Abs. 1AngG
1. Der Ersatz von Nachforschungskosten steht im Rahmen eines adäquaten typischen Kausalzusammenhangs zu.
41.7.2.Nr.2
§ 1162a 2. Satz ABGB
§ 1295 Abs. 1 ABGB
§ 28 Abs. 1AngG
1. Der Ersatz von Nachforschungskosten steht im Rahmen eines adäquaten typischen Kausalzusammenhangs zu.
