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Auflösende Bedingung der Haftdauerüberschreitung - OGH 13.6.2002, 8 ObA 124/02x

7. LfgNovember 2002

41.5.3.Nr.1

§ 82 lit. i GewO 1859
915 ABGB

1. § 82 lit. i GewO 1859 verlangt eine länger als 14 Tage dauernde Haft im Zeitpunkt des Ausspruchs der Entlassung.

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