41.6.1.Nr.1
§ 1162 ABGB
§ 1162b ABGB
§ 27 AngG
§ 29 AngG
§ 20 Abs. 5 FSG
1. Die Zulässigkeit einer befristeten Entlassung richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.
41.6.1.Nr.1
§ 1162 ABGB
§ 1162b ABGB
§ 27 AngG
§ 29 AngG
§ 20 Abs. 5 FSG
1. Die Zulässigkeit einer befristeten Entlassung richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.
