vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Letzte Chance wegen Alkoholproblemen - Erfasst bedingte Entlassung hier auch Krankenstand? - OGH 19.12.2013, 9 ObA 158/13w

42. LfgJuni 2014

41.5.1.Nr.4

§ 27 Z 4 erster bzw. zweiter Fall AngG
§ 82 lit. c, lit. f erster bzw. zweiter Fall GewO 1859

1. Bedingte Entlassungserklärungen sind - weil die Entlassung den bis zum Eintritt der Bedingung herrschenden Schwebezustand nicht verträgt - grundsätzlich unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!