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Eventualentlassungen - Verfahrensunterbrechung? - OGH 19.12.2013, 9 ObA 155/13d

42. LfgJuni 2014

41.5.1.Nr.3

§ 27 AngG
§ 82 GewO 1859
§ 1162 ABGB
§ 190 ZPO
§ 191 Abs. 1 ZPO
§ 192 Abs. 2 ZPO

1. Für das Verfahren auf Feststellung des aufrechten Bestandes eines Dienstverhältnisses wegen ungerechtfertigter Eventualentlassung ist von Gesetzes wegen keine zwingende Unterbrechung bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines Vorverfahrens (hier: Verfahren auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses aus der ersten Entlassung; Strafverfahren bezüglich zweiter Entlassung) vorgesehen.

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