41.5.1.Nr.2
§ 20 AngG
§ 29 AngG
§ 879 ABGB
§ 105 ArbVG
§ 106 ArbVG
1. Alleine im Bestreben des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer nicht mehr weiter beschäftigen zu müssen, liegt jedenfalls noch keine Sittenwidrigkeit.
41.5.1.Nr.2
§ 20 AngG
§ 29 AngG
§ 879 ABGB
§ 105 ArbVG
§ 106 ArbVG
1. Alleine im Bestreben des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer nicht mehr weiter beschäftigen zu müssen, liegt jedenfalls noch keine Sittenwidrigkeit.
