41.4.1.Nr.4
§ 27 Z. 1 3.Fall AngG
1. Die rechtliche Beurteilung einer über den Behandlungszweck hinausgehenden Annäherung des ärztlichen Leiters an die Patientin, die sich sexuell belästigt fühlte, gründet auf positiven Feststellungen zu grenzüberschreitenden Handlungen sowie zu deren Intention und Wirkung auf die Patientin und auch auf der Tatsache, dass er auch davor schon einmal wegen einer massiven sexuellen Belästigung verwarnt worden war.

