vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlastende Umstände bei Ehrverletzungen - OGH 15.12.1999, 9 ObA 305/99i

1. LfgNovember 2000

41.4.2.Nr.1

§ 82 lit. g GewO 1859

1. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Bezeichnung „Schwein“ objektiv eine grobe Ehrenbeleidigung iSd § 82 lit. g erster Tatbestand GewO ist. Auch bei geringem Bildungsgrad und eingeschränkten Sprachkenntnissen ist dieser Ausdruck unschwer als Beschimpfung erkennbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!