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Nachschieben von Entlassungsgründen - OGH 25.2.2016, 9 ObA 160/15t

48. LfgJuni 2016

41.4.1.Nr.3

§ 25 AngG
§ 27 AngG

1. Für die Rechtfertigung einer Entlassung genügt es, wenn nur im Prozess ein die Entlassung rechtfertigender, im Zeitpunkt der Entlassung vorliegender und nachträglich nicht untergegangener Entlassungsgrund nachgewiesen wird.

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