41.2.6.Nr.19
§ 82 lit. e 2. Fall GewO 1859
1. Ein Arbeiter kann entlassen werden, wenn er ohne Einwilligung des Arbeitgebers ein der Verwendung beim Gewerbe abträgliches Nebengeschäft betreibt.
41.2.6.Nr.19
§ 82 lit. e 2. Fall GewO 1859
1. Ein Arbeiter kann entlassen werden, wenn er ohne Einwilligung des Arbeitgebers ein der Verwendung beim Gewerbe abträgliches Nebengeschäft betreibt.
