vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unfähigkeit durch Berechtigungsverlust - OGH 23.10.2024, 9 ObA 61/24x

74. LfgFebruar 2025

41.2.6.Nr.18

§ 82 lit. b GewO 1859
§ 134a Abs. 1 und 7 LFG

1. Der Entlassungsgrund nach § 82 lit. b GewO 1859 liegt vor, wenn der Arbeitnehmer „zu der mit ihm vereinbarten Arbeit unfähig befunden wird“.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!