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Nicht konkret ehrverletzend? - OGH 19.9.2024, 9 ObA 43/24z

74. LfgFebruar 2025

41.2.5.Nr.34

§ 27 Abs. 6 3. Fall AngG

1. Bei der Beurteilung, ob eine Äußerung als erhebliche Ehrverletzung und damit als Entlassungsgrund iSd § 27 Z 6 3. Fall AngG zu qualifizieren ist, kommt es darauf an, ob die Äußerung objektiv geeignet ist, ehrverletzend zu wirken und in concreto auch diese Wirkung gehabt hat.

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