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Massiv ehrenrührige Äußerungen über Geschäftsführer noch entschuldbar? Äußerung vor Kollegen? - OGH 30.10.2019, 9 ObA 92/19y

59. LfgFebruar 2020

41.2.5.Nr.28

§ 27 Z. 6 und Z. 1 AngG

1. Erfolgt eine grobe Ehrenbeleidigung nur infolge einer gerechtfertigten Entrüstung über ein unmittelbar vorausgegangenes Verhalten des Beleidigten in einer den Umständen nach entschuldbaren oder wenigstens verständlichen Weise, fehlt es an der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung.

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