41.2.5.Nr.27
§ 50 Abs. 1 und 2 lit. B Post-DO (KollV)
§ 82 lit. g 1. Fall GewO 1859
§ 27 Z 6 3. Fall
1. Sich vom „Christkind“ in einem im Rahmen eines betrieblichen Gewinnspieles versandten „Wunschzettels an das Christkind“ unter 3 von 24 auszuwählenden Wünschen handschriftlich den Tod oder die Tötung zweier namentlich genannter Vorgesetzter zu wünschen („Pfählt N“, „Hängt P“,), hat mit einer noch sozialadäquaten Darlegung der Unzufriedenheit mit einer bestimmten beruflichen Situation nichts zu tun, sondern ist nur kränkend und herabwürdigend, wozu als 3. Wunsch die ebenfalls beleidigende, nicht näher substantiierte Aufforderung kam, das Lügen, Betrügen und Diskriminieren zu beenden.

