41.2.5.Nr.26
§ 6 Abs. 2 GlBG
§ 42 Abs. 2 Z 5 VBO Wien
§ 27 Z 6 AngG
§ 82 lit. g erster FallGewO 1859
1. Ob eine sexuelle Belästigung die Entlassung des Belästigers rechtfertigt oder ob andere Abhilfemaßnahmen des Dienstgebers (etwa eine Versetzung) ausreichend sind, ist eine einzelfallbezogene Entscheidung, die nur bei krasser Fehlbeurteilung revisibel ist.

