41.2.5.Nr.23
§ 6 Abs. 2 GlBG
§ 106 Abs. 1 ArbVG
§ 82 lit. g GewO 1859
1. Sexuelle Belästigungen sind Handlungen, die geeignet sind, die soziale Wertschätzung der Betroffenen durch Verletzung ihrer Intimsphäre und der sexuellen Integrität im Betrieb herabzusetzen und deren Ehrgefühl grob zu verletzen.

