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Beschimpfungen - situationsentschuldbar? - OGH 26.2.2014, 9 ObA 21/14z

42. LfgJuni 2014

41.2.5.Nr.22

§ 27 Z 6 AngG
§ 82 lit. g GewO 1859

1. Erhebliche Ehrverletzungen verlieren den Charakter eines Entlassungsgrundes, wenn die Umstände des Falles die Beleidigung als noch entschuldbar erscheinen lassen.

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