41.2.5.Nr.22
§ 27 Z 6 AngG
§ 82 lit. g GewO 1859
1. Erhebliche Ehrverletzungen verlieren den Charakter eines Entlassungsgrundes, wenn die Umstände des Falles die Beleidigung als noch entschuldbar erscheinen lassen.
41.2.5.Nr.22
§ 27 Z 6 AngG
§ 82 lit. g GewO 1859
1. Erhebliche Ehrverletzungen verlieren den Charakter eines Entlassungsgrundes, wenn die Umstände des Falles die Beleidigung als noch entschuldbar erscheinen lassen.
