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„Lügt, wenn er den Mund aufmacht“ - OGH 25.6.2013, 9 ObA 68/13k

40. LfgOktober 2013

41.2.5.Nr.21

§ 27 Z 6 AngG
§ 106 Abs. 2 ArbVG

1. Die im Zuge einer Kündigungsanfechtung vor Gericht über den anwesenden Vorstandsvorsitzenden der Arbeitgeberin getätigte Äußerung, „er lügt, wenn er den Mund aufmacht“, berechtigt zur Entlassung.

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