41.2.5.Nr.21
§ 27 Z 6 AngG
§ 106 Abs. 2 ArbVG
1. Die im Zuge einer Kündigungsanfechtung vor Gericht über den anwesenden Vorstandsvorsitzenden der Arbeitgeberin getätigte Äußerung, „er lügt, wenn er den Mund aufmacht“, berechtigt zur Entlassung.
41.2.5.Nr.21
§ 27 Z 6 AngG
§ 106 Abs. 2 ArbVG
1. Die im Zuge einer Kündigungsanfechtung vor Gericht über den anwesenden Vorstandsvorsitzenden der Arbeitgeberin getätigte Äußerung, „er lügt, wenn er den Mund aufmacht“, berechtigt zur Entlassung.
