41.2.5.Nr.20
§ 75 Abs. 2 lit. b Tiroler L-VBG
§ 27 Z 6 dritter Fall AngG
1. Beantwortet ein Oberarzt die Frage einer Turnusärztin nach der postoperativen Komplikationsrate des vorgesetzten Primars mit einem Gerücht über diesen („Schlächter von Ulm“) und distanziert er sich auch in der Folge nicht davon, ungeachtet der tatsächlichen Komplikationsrate, ist die Entlassung wegen erheblicher Ehrverletzung gerechtfertigt.

