41.2.5.Nr.19
§ 27 Z 6 AngG
§ 82 lit. g erster Fall GewO 1859
1. Schwelt zwischen einem Angestellten und dem Geschäftsführer schon längere Zeit ein Konflikt und erteilt der Geschäftsführer dem Angestellten den Rat, er solle bei beruflicher Überlastung ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, stellt eine am Folgetag getätigte Reaktionsäußerung gegenüber dem Geschäftsführer, dieser sei es, der Tabletten und ärztliche Hilfe brauche, keine neutrale Feststellung dar.

