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Grundlose „kleine Watsche“ von Kollegen - OGH 11.5.2006, 8 ObA 21/06f

19. LfgOktober 2006

41.2.5.Nr.13

§ 133 Abs. 2 Z 2 DBR Land Steiermark
§ 27 Z 6 erster Fall AngG
§ 82 lit. g erster Fall GewO 1859
§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Ob ein konkretes Verhalten einen Entlassungsgrund verwirklicht, muss immer nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und stellt damit regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs. 1 ZPO dar.

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