41.2.5.Nr.12
§ 82 lit. f GewO 1859
1. Beschimpft ein Arbeiter seinen Teamleiter mit den Worten „sucker, you suckerman“, einem Schimpfwort, das mit „Trottel, Gelackter, Koffer, Mistkerl, Dreckskerl, Gimpel“ übersetzt werden kann und über das der Beschimpfte Betroffenheit zeigte, stellt dies einen Entlassungsgrund dar.

