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„Sucker, you suckerman“ - OGH 26.1.2006, 8 ObA 83/05x

18. LfgJuni 2006

41.2.5.Nr.12

§ 82 lit. f GewO 1859

1. Beschimpft ein Arbeiter seinen Teamleiter mit den Worten „sucker, you suckerman“, einem Schimpfwort, das mit „Trottel, Gelackter, Koffer, Mistkerl, Dreckskerl, Gimpel“ übersetzt werden kann und über das der Beschimpfte Betroffenheit zeigte, stellt dies einen Entlassungsgrund dar.

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