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Arbeitskollegen, Wasser-Anschütten und „Schwitzkasten“ - OGH 4.12.2002, 9 ObA 230/02t

9. LfgJuni 2003

41.2.5.Nr.6

§ 18 AngG
§ 27 Z 6 AngG
§ 1157 ABGB

1. Eine Tätlichkeit iSd § 27 Z 6 AngG ist jede schuldhafte, objektiv gegen den Körper gerichtete Handlung, wobei es auf die damit verbundene Absicht grundsätzlich nicht ankommt.

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