41.2.5.Nr.4
§ 82 lit. g GewO 1859
§ 1162c ABGB
1. Versetzt ein vom Geschäftsführer zuletzt mit den Worten „Du willst ja nicht arbeiten. Es wäre besser, der Haider kommt, der wird Euch alle nach Hause schicken“ provozierter Arbeiter dem von ihm zu schiebenden Gabelhubwagen einen kleinen Stoß, ohne dass der allein weiterrollende Hubwagen gegen ein anderes Gerät stieß oder andere Personen konkret gefährdete, liegt in dieser Ungehörigkeit oder Disziplinlosigkeit gegenüber dem Geschäftsführer weder eine „grobe“ (= erhebliche) Ehrenbeleidigung noch eine Körperverletzung bzw. gefährliche Drohung.

