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Vorwurf massiven Funktionsmissbrauchs - OGH 28.2.2001, 9 ObA 304/00x

4. LfgNovember 2001

41.2.5.Nr.3

§ 27 Z 6 AngG
§ 33 Abs. 2 lit. d DBPO Arbeiterkammern

1. Die Formulierung „erhebliche Ehrverletzung“ in § 33 Abs. 2 lit. d der DBPO korrespondiert mit der des § 27 Z 6 AngG, wo es nach gesicherter Rechtsprechung auf die Strafbarkeit nicht ankommt.

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