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Arbeit an Samstagen trotz wiederholter Ermahnung, dies zu unterlassen? - OGH 22.1.2025, 9 ObA 101/24d

75. LfgJuni 2025

41.2.4.Nr.66

§ 82 lit. f zweiter Tatbestand GewO 1859

1. Gemäß § 82 lit. f zweiter Tatbestand GewO 1859 liegt ein Entlassungsgrund vor, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten beharrlich vernachlässigt.

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