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Beharrliche Pflichtverletzungen - Beharrliche Nichtbekanntgabe einer zustellfähigen Wohnadresse; bekannte E-Mailadresse genüge - OGH 22.4.2022, 8 ObA 19/22k

67. LfgOktober 2022

41.2.4.Nr.61

§ 886 ABGB
§ 4 Abs. 1 SigG
§ 42 Abs. 2 NÖ SpitalsärzteG
§ 44 Abs. 1 Z. 1 NÖ SpitalsärzteG

1. Bei der Bekanntgabe einer zustellfähigen Wohnadresse handelt es sich um keine bloße Obliegenheit, sondern um einen Aspekt der Treuepflicht.

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