41.2.4.Nr.60
§ 27 Z. 4 2. Fall AngG
1. Die Anordnung einer Überprüfung bestimmter für einen Flugkapitän erforderlicher Fähigkeiten ist eine durch den Gegenstand der Dienstleistung unzweifelhaft gerechtfertigte Anordnung der Fluggesellschaft als Arbeitgeberin.

