41.2.4.Nr.54
§ 10 NÖ LVBG
§ 11 NÖ LVBG
§ 63 Abs. 2 lit. d NÖ LVBG
1. Verweigert eine Vertragsbedienstete die Befolgung einer ihr ausdrücklich und nach ihrer Weigerung auch schriftlich erteilten Weisung zur Durchführung von Arbeiten (Archivierung, Entsorgung von Röntgenbildern), ist sie jedoch zu den ihr aufgetragenen Aufgaben vertraglich verpflichtet, wurde ihr kein vertragswidriges Verhalten aufgetragen.

