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Trotz Belehrung Verweigerung steuerlicher Alternativberechnung über Kundenwunsch - OGH 30.1.2018, 9 ObA 149/17b

54. LfgJuni 2018

41.2.4.Nr.52

§ 27 Z. 4 zweiter Fall AngG

1. Der Entlassungsgrund des § 27 Z 4 AngG, zweiter Tatbestand, ist verwirklicht, wenn sich der Angestellte beharrlich weigert, seine Dienste zu leisten oder sich den durch den Gegenstand der Dienstleistung gerechtfertigten Anordnungen des Dienstgebers zu fügen.

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