41.2.4.Nr.50
§ 34 Abs. 3 NÖ LBG
§ 39 Abs. 2 NÖ LBG
§ 88 Abs. 2 Z. 1 und Z. 6 NÖ LBG
§ 82 lit. e zweiter Fall GewO 1859
§ 27 Z 1 dritter Fall und Z 4 zweiter Fall AngG
§ 2 Abs. 2 letzter Satz AZG
1. Eine Nebenbeschäftigung im Ausmaß von 20 Wochenstunden ist jedenfalls geeignet, den Dienstnehmer an der Entfaltung seiner vollen Leistungsfähigkeit bei der Erfüllung seines Arbeitsvertrags mit der Dienstgeberin zu hindern, weshalb sie auch die Ausübung der Nebenbeschäftigung untersagen habe dürfen.

