41.2.4.Nr.48
§ 27 Z. 4 zweiter Fall AngG
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
§ 1162 ABGB
1. Bei der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers kann auch dessen Gesamtverhalten eine Rolle spielen und können daher auch Verfehlungen sowie frühere Verwarnungen berücksichtigt werden, die nicht unmittelbar vor der vorzeitigen Auflösung gesetzt worden sind.

