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Dienstverweigerung gegenüber Vorgesetzten mehrerer Hierarchieebenen Lange Beschäftigungsdauer? - OGH 29.4.2015, 9 ObA 31/15x

46. LfgOktober 2015

41.2.4.Nr.47

§ 82 lit. f 2. Fall GewO 1859

1. Immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden kann insbesondere die Frage, ob eine Dienstverweigerung von derart schwerwiegender Art ist, dass sie auf die Nachhaltigkeit der Willenshaltung schließen lässt.

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