41.2.4.Nr.43
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
1. Pflichtvernachlässigung iSd § 82 lit. f zweiter Fall GewO ist die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung der den Dienstnehmer aus dem Dienstvertrag, der Arbeitsordnung, dem Kollektivvertrag oder Gesetz treffenden, mit der Ausübung des Dienstes verbundenen und ihm zumutbaren Pflichten.

