41.2.4.Nr.44
§ 32 Abs. 2 Z 6 VBG
§ 27 Z 4 zweiter Fall AngG
1. In Fällen wiederholter gleichartiger Pflichtverletzungen ist die Aufsplittung des sich auf Unterrichtsverhalten beziehenden Sachverhalts auf zwei gesondert beurteilte Zeitperioden nicht gerechtfertigt, da in bloßen Ermahnungen hinsichtlich der ersten Periode kein Verzicht auf das Auflösungsrecht für neuerliche Verletzungen liegt.

