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Schonungskrankenstand vor Meniskusoperation - Mithilfe-Nein bei EDV-Verkabelungen, jedoch privates Tragen von Styrodurplatten? - OGH 29.01.2013, 9 ObA 6/13t

39. LfgJuni 2013

41.2.4.Nr.42

§ 82 lit. f GewO 1859

1. Fernbleiben vom Dienst ist gerechtfertigt, wenn der Dienstnehmer tatsächlich krank und arbeitsunfähig ist.

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