41.2.4.Nr.37
§ 15 Abs. 3 lit. c BAG
1. Dass gerade jugendlichen Lehrlingen der Ernst der Situation in Bezug auf das Lehrverhältnis entsprechend deutlich vor Augen geführt werden muss, damit sie die möglichen Konsequenzen einer weiteren Pflichtenvernachlässigung erkennen können, berechtigt nicht zum generellen Schluss, dass erstmalige Verfehlungen nicht zur Entlassung eines Lehrlings berechtigen.

