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Genesungsbeeinträchtigendes Verhalten Vertrauen auch des Arbeitgebers in ärztliche Diagnose? - OGH 28.2.2011, 9 ObA 128/10d

33. LfgJuni 2011

41.2.4.Nr.36

§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859

1. Im Krankenstand darf auch der Arbeitgeber grundsätzlich auf die Richtigkeit einer ärztlichen Diagnose vertrauen.

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