41.2.4.Nr.35
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
§ 27 Z 4 zweiter Fall AngG
1. Unter „Pflichtenvernachlässigung“ ist auch ein Verstoß gegen Anordnungen des Arbeitgebers zu verstehen.
41.2.4.Nr.35
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
§ 27 Z 4 zweiter Fall AngG
1. Unter „Pflichtenvernachlässigung“ ist auch ein Verstoß gegen Anordnungen des Arbeitgebers zu verstehen.
