41.2.4.Nr.34
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
1. Der Arbeitnehmer darf während eines Krankenstandes insbesondere die Anordnungen des Arztes nicht betont und offenkundig verletzen.
41.2.4.Nr.34
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
1. Der Arbeitnehmer darf während eines Krankenstandes insbesondere die Anordnungen des Arztes nicht betont und offenkundig verletzen.
